Die Reform des Mietrechts soll den geänderten Lebensverhältnissen und den heutigen differenzierten 
			Wohnungsmarktsituationen besser Rechnung tragen und zu einem ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern 
			und Vermietern führen.
			
			Die Vertragsparteien haben wieder mehr Raum für eigenverantwortliche Vertragsgestaltung.
			
			Juristische Hilfestellung bieten wir bei der Erstellung oder Überprüfung von Mietverträgen für Vermieter 
			und Mieter und auch bei der Durchsetzung aller Ansprüche aus Mietverträgen.