Das Arbeitsrecht ist die Summe der Rechtsregeln, die sich mit der in abhängiger Tätigkeit geleisteten Arbeit 
			beschäftigt. Es bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das im Arbeitsvertrag seine 
			Grundlage hat, aber auch auf das Verhältnis der im gleichen Betriebe zusammengeschlossenen Mitarbeitern zueinander, 
			auf die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie 
			auf das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat.
			
			Das Arbeitsrecht hängt im besonderen Maße von der geltenden Wirtschaftsverfassung ab. Das gegenwärtige Arbeitsrecht 
			ist das Ergebnis einer über hundertjährigen Entwicklung. Diese ist durch drei große Leitlinien gekennzeichnet, 
			nämlich